Nutzungsbedingungen


Diese Nutzungsbedingungen Umfassen die App und Buchungsplattform des Expressbus-Angebot der Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH.


§ 1 Gegenstand

Die Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (im Folgenden „Stadtbus“ genannt) betreibt unter dem Produktnamen „Expressbus“ eine Buchungsplattform für einen bedarfsgesteuerten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbusverkehr). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die Stadtbus oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht.

Das Angebot gilt ausschließlich für das Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und umfasst die Bedienung der fest definierten Expressbus-Haltestellen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle vertraglichen und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen der Expressbusverkehre unterliegen zudem den Tarif- und besonderen Beförderungsbedingungen der Stadtbus sowie den ergänzenden besonderen Beförderungsbedingungen für den Expressbus in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform (Webversion oder App) ist eine einmalige Registrierung als Nutzer (Anlegen eines Kundenkontos). Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Vorname
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse
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Die Registrierung kann über die Webversion oder die kostenlose App erfolgen. Für die Nutzung der App ist zudem der Download und die Installation aus dem Google Play Store oder Apple App Store erforderlich. Dabei entstehen keine Zusatzkosten.

Nutzer sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Kontaktdaten) bei Änderungen unverzüglich in ihrem persönlichen Login-Bereich zu aktualisieren. Kommen Nutzer ihrer Informationspflicht nicht nach, ist die Stadtbus bzw. ein von ihr beauftragter Dienstleister berechtigt, dem entsprechenden Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen

§ 3 Buchungsprozess für den Expressbusverkehr

§ 3.1 Voraussetzungen und Ablauf der Buchung

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) ist der Nutzer für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet.

Eine Buchung muss mindestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit erfolgen.
Die Inanspruchnahme des Angebots ist zwischen den unter § 10 aufgeführten Haltestellen des Expressbus sowie außerhalb der Betriebszeiten des regulären Linienverkehrs (am Wochenende ab Samstagmittag) auch auf den Stadtverkehrslinien 1-3 möglich. Die Fahrgäste werden je nach Buchungsaufkommen zu einer individuellen Uhrzeit abgeholt. Die Abfahrtszeit wird beim Buchungsvorgang per App mitgeteilt. Es werden nur die vorher gebuchten Haltestellen angefahren. Während der Fahrt getätigte Haltestellenanfragen werden nicht berücksichtigt.

Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform – unter Berücksichtigung der aktuell verfügbaren Fahrzeuge und der zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten – ein konkreter Fahrtvorschlag unterbreitet und dem Nutzer angezeigt. Das Angebot ist beschränkt auf die zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Stehen für die vom Nutzer angefragte Fahrtzeit keine Kapazitäten zur Verfügung wird dem Nutzer kein Fahrtvorschlag unterbreitet.

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§ 3.2 Analyse und Bewertung der verfügbaren Verkehrsoptionen

Das System prüft neben dem Expressbus auch mögliche Alternativen im öffentlichen Personennahverkehr (z. B. Linienbus) sowie deren Kombinationen. Die verfügbaren Optionen werden anhand eines Bewertungssystems analysiert und miteinander verglichen. Die Verbindung mit dem höchsten Gesamtwert (Score) wird empfohlen. Darüber hinaus werden nterne Systemparameter in die Bewertung einbezogen, um parallele Fahrten zwischen Linienverkehr und Expressbus zu vermeiden.

§ 3.3 Fahrtvorschlag und Buchung

Die folgenden Informationen werden im Rahmen des Fahrtvorschlags angezeigt:

  • möglicher Fußweg als Alternative bzw. Ergänzung zur Fahrt
  • voraussichtliche Abholzeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Fahrzeit
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)


Dieser Fahrtvorschlag kann vom Nutzer innerhalb eines Zeitraums von einer Minute über einen Auswahlknopf bestätigt werden. Wird die Buchung innerhalb dieses Zeitraums nicht bestätigt, verfällt der Fahrtvorschlag automatisch. Mit der Bestätigung wird aus dem Fahrtangebot eine verbindliche Buchung der Fahrt. Für die gebuchte Fahrt erhält der Nutzer einen Buchungscode.

§ 3.4 Nutzerkonto, Nicht-Antreten der Fahrt

Eine Fahrtbuchung über ein Nutzerkonto darf grundsätzlich nur für den Kontoinhaber vorgenommen werden; ausgenommen ist die Buchung von Mehrpersonenfahrten (= Fahrt mit zusätzlichen Fahrgästen, an der der Kontoinhaber teilnimmt).

Es ist nicht gestattet, Dritten die Nutzung des eigenen Nutzerkontos für eine Fahrtbuchung zu ermöglichen. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann das Nutzerkonto oder sämtliche betroffenen Nutzerkonten gesperrt werden.

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Die Dauer der Sperrung hängt maßgeblich von der Schwere des Verstoßes (z.B bei Vorliegen eines Wiederholungsfalls) ab; sie beträgt in diesem Fall längstens 3 Monate.

Die Nutzung mehrerer Konten durch dieselbe Person ist grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen kann das Verkehrsunternehmen die Nutzung mehrerer Konten zulassen, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und der Kontonutzer dies dem Verkehrsunternehmen im Voraus mitteilt.

Die Nutzerkonten von Fahrgästen, die innerhalb eines Zeitraums von 31 Tagen insgesamt viermal:

  • eine gebuchte Fahrt nicht antreten
  • sich nicht rechtzeitig am vereinbarten Abholpunkt einfinden
  • eine gebuchte Fahrt nicht rechtzeitig stornieren


können für einen Zeitraum von 7 Tagen gesperrt werden. Dies gilt nicht, wenn den Fahrgast nachweislich kein Verschulden trifft (z.B. medizinischer Notfall).

Bei wiederholter Sperrung des Nutzerkontos aufgrund der o.g. Fälle (sog. No-Shows) kann das Nutzerkonto auch für einen längeren Zeitraum als 7 Tage gesperrt werden. Die konkrete Dauer der Kontosperrung liegt im Ermessen der Stadtbusverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die maximale Dauer einer ununterbrochenen Kontosperrung beträgt für diesen Fall 30 Tage.

§ 4 Sonderbedarfe

§ 4.1 Mitnahme von Gegenständen und Tieren

Die Mitnahme von Sachen ist unter den Voraussetzungen des § 6 der Tarif- und besonderen Beförderungsbedingungen für den Stadtbusverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm gestattet. Die beabsichtigte Mitnahme von Rollatoren, Kinderwägen oder anderen größeren Gepäckstücken muss bei der Buchung einer Fahrt im Expressbus angegeben werden. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall anhand der verfügbaren Kapazitäten, ob eine Mitnahme möglich ist.

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Im Expressbus ist die Mitnahme kleiner Hunde gestattet, wenn die Voraussetzungen des § 7 der Tarif- und besonderen Beförderungsbedingungen für den Stadtbusverkehr Pfaffenhofen a. d. Ilm erfüllt sind. Große Hunde können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist oder eine Belästigung anderer Fahrgäste nicht ausgeschlossen werden kann. Die Hundehalter sind für die Sicherung von Hunden im Fahrzeug verantwortlich. Kann keine ausreichende Sicherung erfolgen, ist ein Transport ausgeschlossen.

§ 4.2 Mitnahme von Fahrrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln

Die Mitnahme von Fahrrädern oder ähnlichen Fortbewegungsmittel, die aufgrund ihrer Bauart, Abmessungen und/oder ihres Gewichts nicht zur Beförderung im Expressbus geeignet sind, ist nicht gestattet.

§ 4.3 Beförderung pflege- oder hilfsbedürftiger Personen

Personen, die im Rollstuhl befördert werden müssen, müssen dies bei der Fahrtbuchung angeben. Anderenfalls kann eine Beförderung nicht sichergestellt werden. Die Beförderung vonPersonen, die auf besondere Hilfe oder Pflege angewiesen sind, kann von dem Verkehrsunternehmen abgelehnt werden. Im Expressbus können keine Krankentransporte durchgeführt werden.

Für die Beförderung von Kindern gilt § 5 der Tarif- und besonderen Beförderungsbedingungen. Für die sichere Beförderung von Kindern notwendige Sicherungsmittel (Sitzerhöhungen, Rückhalteeinrichtungen, etc.) sind von der Begleitperson des Kindes für die Fahrt zur Verfügung zu stellen. Werden notwendige Sicherungsmittel von der Begleitperson nicht bei Fahrtantritt zur Verfügung gestellt, wird das Kind von der Beförderung ausgeschlossen.

§ 5 Beförderungsvertrag

§ 5.1 Nutzung der Buchungsplattform

Für die Nutzung der Buchungsplattform werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.

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§ 5.2 Zustandekommen des Beförderungsvertrags

Mit der Mitteilung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags (Angebot) erhält der Nutzer die Möglichkeit diesen durch die Betätigung der Schaltfläche „Buchen“ verbindlich anzunehmen.
Durch die Betätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt zwischen dem Nutzer und der Stadtbus ein Beförderungsvertrag über die vorgeschlagene Fahrt zustande. Der Nutzer erhält über die App einen Buchungscode zum Nachweis seiner Fahrtberechtigung.

§ 5.3 Vorlage des Berechtigungscodes und Fahrausweis

Beim Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode unaufgefordert vorweisen, und zwar:

  • entweder mündlich
  • durch Vorzeigen auf einem mobilen Endgerät
  • durch Vorzeigen eines Ausdrucks


§ 5.4 Geltende Beförderungsbedingungen

Es gelten die Tarif- und besonderen Beförderungsbedingungen der Stadtbus inklusive der ergänzenden besonderen Beförderungsbedingungen für den Expressbus.

§ 6 Änderungen von Buchungsplattform, App, Service und Nutzungsbedingungen

§ 6.1 Technische und funktionale Änderungen

Die Stadtbus ist auch ohne Zustimmung der Nutzer berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung.

§ 6.2 Datenverarbeitung zur Sicherstellung der Funktionalität

Mit der Nutzung der Buchungsplattform stimmt der Nutzer ausdrücklich der Verarbeitung und Weiterverarbeitung seiner Daten durch die Stadtbus zur Gewährleistung der Funktionalität zu. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

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§ 6.3 Einstellung des Angebots

Die Stadtbus ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die Buchungsplattform nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen. Eine gesonderte Kündigung gegenüber dem Nutzer ist hierzu nicht erforderlich. Die Stadtbus informiert die Nutzer hierüber in Textform.

§ 6.4 Zustimmung bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsbedingungen

Bei wesentlichen Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ist eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich. Auf der Buchungsplattform wird hierzu ein Hinweistext eingeblendet, der über die Änderung informiert. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen kann über einen Link eingesehen werden. Eine weitere Nutzung der Buchungsplattform ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch Anklicken eines Bestätigungsfelds möglich. Die Zustimmung wird dokumentiert und dient als rechtssicherer Nachweis.

§ 7 Haftung

Die Haftung der Stadtbus im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Expressbus-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte ist – mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Stadtbus, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Stadtbus übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, die im Rahmen von intermodalen Mobilitätslösungen erbracht werden. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen. Eine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Sofern die Stadtbus in ihren Tarif- und besondere Beförderungsbedingungen sowie den besonderen Beförderungsbedingungen für den Expressbus abweichende Regelungen getroffen hat, gelten diese vorrangig.

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§ 8 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser Buchungsplattform zu entnehmen.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

novinet GmbH & Co. KG
Daniel Steffen
Waldhofstraße 16
93309 Kelheim
Telefon: 09441 / 208 96 80
E-Mail: daniel.steffen@novinet.de

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die Stadtbus ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Nutzer werden hierüber über die Buchungsplattform informiert. Eine weitere Nutzung der Buchungsplattform ist nur möglich, wenn der Nutzer den Nutzungsbedingungen zustimmt. Das Verfahren zur Zustimmung ergibt sich aus § 6.4 dieser Nutzungsbedingungen.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Expressbusverkehr wird – soweit gesetzlich zulässig – Pfaffenhofen a. d. Ilm als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 10 Haltestellen des Expressbus

Die vom Expressbus bedienten Haltestellen ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der „Broschüre Expressbus Pfaffenhofen a. d. Ilm“ (abrufbar unter: www.stadtbuspfaffenhofen.de).

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